Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU

Bei der HU sollen bestimmte Reifenfreigaben plötzlich nicht mehr gelten – TÜV und Dekra können Tausenden Motorrädern die Plakette verweigern.

Trotz vorgezeigter Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die HU-Plakette verweigert werden.
Foto: Sdun

Wer bisher eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension auf seinem Motorrad montiert hatte, musste nichts befürchten, solange er dafür eine gültige, sowohl seitens des Reifen- als auch des Motorradherstellers ausgegebene Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte. So regelte es zumindest bis jetzt eine entsprechende Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008. Diese gibt insbesondere den Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ etc. vor, dass in solchen Fällen eine Abweichung der montierten von der eingetragenen Reifendimension keinen „erheblichen Mangel“ oder gar ein „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ darstellt. Eine solche Änderung „darf nicht beanstandet werden“, heißt es darin wörtlich.

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Größenproblematik soll endgültig geklärt werden

Die Prüforganisationen haben diese Auslegung des Verkehrsministeriums immer wieder kritisiert. Und mittlerweile haben sich die Bundesländer ihrer Position angeschlossen, dass hier zumindest ein formeller Fehler vorliegt. Immer öfter droht dem Fahrzeughalter deswegen Ärger bei der HU. Der eigentliche Hintergrund: Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.

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Auch MOTORRAD-Leser haben kürzlich beim TÜV Süd erfahren müssen, dass ihnen trotz vorgezeigter Unbedenklichkeitsbescheinigung die HU-Plakette verweigert werden kann, etwa mit der Begründung, dass ein 180/55-Reifen montiert, aber laut Papieren nur ein 170/60er zulässig ist. Genau diese Größenproblematik soll nun zwischen Motorrad- bzw. Reifenindustrie, den Prüforganisationen und dem Verkehrsministerium endgültig geklärt werden, bestätigt der Technikchef des Industrieverbands Motorrad, IVM e.V., Christoph Gatzweiler. Er ist optimistisch: „Wir sind dabei, einen für alle Seiten machbaren Weg zu finden.“ Ein denkbarer Kompromiss wäre laut Gatzweiler, in solchen Fällen künftig eine einmalige Anbauabnahme für die zusätzliche Reifengröße seitens der Prüforganisationen vorzunehmen und dann mit der Bescheinigung beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle zur An-/Ab- oder Ummeldung eben auch die Zulassungspapiere gleich mit anpassen zu lassen. Gatzweiler: „Diese Änderungsabnahme kostet einmalig rund 50 Euro, und damit hätte man dann dauerhaft Rechtssicherheit.“

Kommentar von MOTORRAD-Reporter Mike Schümann

Reifen sind lebenswichtig, und ihre Technik ist mit den Jahren immer besser geworden. Kommt dann noch, wie bei verschiedenen Motorradmodellen geschehen, die Erkenntnis dazu, dass das Moped mit einem etwas schmaleren oder breiteren Schlappen besser und damit auch sicherer fährt als mit der Normgröße, sollten doch alle Beteiligten zufrieden sein. Und über zehn Jahre lang war das ja auch alles geregelt. Aber jetzt auf einmal sollen eine ganze Menge Reifenfreigaben das Papier nicht wert sein, auf dem sie stehen? Sorry, TÜV/Dekra und Co., aber das kaufe ich euch nicht ab.

Mike Schümann.
mps-Fotostudio

Es liegt nahe, dass es hier mal wieder nur ums Geld geht und das Thema Sicherheit bloß vorgeschoben ist. Kein Reifen- und erst recht kein Motorradhersteller vergibt Unbedenklichkeitsbescheinigungen leichtfertig. Jeder solchen Freigabe müssen etliche Fahrtests zugrunde liegen. Tests von Leuten, die fahren können, und zwar im jeweils für Reifen und Bike vorgesehenen Terrain, also auf der Rennstrecke oder im Gelände. Und nicht im blauen Kittel um die Prüfhalle. Zugegeben, das ist polemisch. Aber ihr wollt unser Geld. Also erwartet keinen Jubel.

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Erscheinungsdatum 12.04.2024